|  | In vielen Bundesländern  können sich Arbeitnehmer jährlich unter 
                                Fortzahlung des Gehalts eine Woche vom Dienst befreien lassen, um am Bildungsurlaub teilzunehmen. Er dient der beruflichen oder politischen Bildung. Voraussetzung ist, daß der Arbeitnehmer dem Unternehmen mindestens 
                                sechs Monate angehört. Bildungsurlaubsgesetze gibt es in elf Bundesländern :  Bildungsurlaub im Landesvergleich
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